Erstellen Sie Ihre Peppol-Rechnung mit der PACS Software
Die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich wird voraussichtlich ab dem Jahr 2025 verpflichtend sein. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Rechnungsstellung von Unternehmen, weshalb Sie nicht zu lange zögern sollten, neue Prozesse und Strukturen dafür einzuführen.
PACS bietet Ihnen bereits seit 2020 die Möglichkeit an, E-Rechnungen zu erstellen. Dabei können Sie verschiedene Formate nutzen: Das deutsche Format XRechnung (UBL), das österreichische Format ebInvoice (UBL) und das italienische Format FatturaElettronica (UBL). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogartikel zur E-Rechnung.
Seit November 2023 haben wir unser Angebot für Sie erweitert und bieten nun auch die Erstellung von Peppol BIS Billing im UBL-Format an. Damit sind Sie bestens gerüstet für die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich.
In diesem Blogartikel finden Sie weitere Informationen zum Thema „E-Rechnung“ und „Peppol BIS Billing“.
Doch was bedeutet Peppol BIS Billing?
Peppol BIS (Business Interoperability Specifications) Billing ist das europäische Format der E-Rechnung und ein wesentlicher Bestandteil des Projektes „Pan-European Public Procurement Online“, kurz „Peppol“.
Durch standardisierte Prozesse bei der Rechnungsstellung wird sichergestellt, dass Informationen digital, einheitlich und korrekt übermittelt und Fehlerquellen minimiert werden. Zudem trägt Peppol BIS Billing zur Vereinfachung der Abrechnungsverfahren bei, wodurch Unternehmen Ihre Produktivität steigern können.
Ab wann gilt die Pflicht der elektronischen Rechnungen?
Die Einführung der elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich bringt eine große Veränderung mit sich. Ab dem 1. Januar 2025 werden sie verpflichtend, was für einzelne Firmen einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet. Aus diesem Grund gibt es Übergangsfristen zwischen 2025 und 2027, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben.
Dieser Zeitraum ermöglicht es Ihnen, sich auf das neue System einzustellen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen – sei es durch technologische Anpassungen oder organisatorische Maßnahmen.
Ab dem Jahr 2027 ist jedes Unternehmen im B2B-Bereich dazu verpflichtet auf E-Rechnungen umzustellen, unabhängig von seiner Größe und Umsatzzahlen.
Mit der PACS Software sind Sie bereits jetzt optimal vorbereitet, um Ihre Rechnungen über Peppol BIS Billing abzurechnen.
Für wen gilt die Pflicht von Peppol BIS Billing / XRechnung?
Gemäß den aktuellen Plänen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sollen zukünftig alle Unternehmen im B2B-Bereich auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen. Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen und jeder Selbstständige in Deutschland davon betroffen ist.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen können weiterhin als „sonstige Rechnungen“ übermittelt werden. Hierbei handelt es sich um Rechnungen unter 250 Euro, wie beispielsweise Tankquittungen, Fahrausweise oder Bewirtungsbelege.
Ihr Mehrwert eines digitalen Rechnungswesens
Die Umstellung auf die E-Rechnung wird oft als Pflichtprogramm angesehen – doch sie bietet viel mehr als nur eine notwendige Formalität. Die elektronischen Rechnungen bringen zahlreiche Vorteile mit sich. Sie sind kostengünstiger, umweltfreundlicher und weniger fehleranfällig.
Ein weiterer großer Pluspunkt liegt darin, dass Sie die in PACS erstellten E-Rechnungen schneller verschicken können im Vergleich zur E-Mail oder postalischen Variante.
Wenn Sie also PACS Kunde sind, haben Sie mit der PACS Projekt-Software bereits die technischen und auch organisatorischen Voraussetzungen für die gesetzliche Pflicht des elektronischen Rechnungswesens.
Wenden Sie sich an unser Vertriebsteam unter vertrieb@pacs-software.com, um eine Lizenz für das Add-On E-Rechnung (XML-Export) zu erhalten.
Insgesamt betrachtet bringt eine Umstellung auf die E-Rechnung viele Vorteile für Sie!
Wie kann ich in PACS eine Peppol BIS Billing Rechnung erstellen?
Das Rechnungsformat Peppol BIS Billing funktioniert in der PACS Software ähnlich wie die XRechnung. Es gibt nur geringfügige Unterschiede.
Bei der Erstellung einer XRechnung müssen Sie beispielsweise die Leitweg-ID pflegen. Bei Peppol BIS Billing hingegen müssen Sie sowohl die Peppol-ID des Kunden als auch Ihre eigene Peppol-ID berücksichtigen.
Jedes Unternehmen bzw. jede Behörde verfügt über diese einzigartige Identifikation. Diese IDs müssen Sie in PACS beim jeweiligen Kontakt unter den Firmenadressen eintragen.
Es ist ebenfalls wichtig, dass Sie Ihre eigene Firmenadresse mit Ihrer eigenen Peppol-ID aktualisieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass von Anfang an alle notwendigen Informationen korrekt angegeben sind und reibungslose Transaktionen ermöglicht werden.
Um eine XRechnung im Format „Peppol BIS Billing UBL (EU)“ in der PACS Software zu erstellen, müssen Sie bei der jeweiligen Rechnung zur Formularansicht. Klicken Sie auf „E-Rechnung (XML-Export)“ und wählen Sie anschließend das gewünschte Format aus dem Dropdown-Menü aus
Mit Hilfe weniger Schritte können Sie so problemlos Ihre elektronische Projektabrechnung über die PACS Software durchführen.
Kontaktieren Sie das PACS Vertriebsteam
Zögern Sie nicht länger und nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig mit dem Thema E-Rechnung auseinanderzusetzen. Je früher Sie beginnen, desto reibungsloser wird der Übergang sein und umso mehr profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen dieser digitalen Abrechnung.
Kontaktieren Sie unser PACS Vertriebsteam. Wir stellen Ihnen die Funktion zum Erstellen der E-Rechnung „Peppol BIS Billing“ gerne erst testweise zur Verfügung. Voraussetzung ist der Einsatz der PACS Version 13.5.0.
Führen Sie die E-Rechnung schon jetzt in Ihrem Unternehmen ein!
Vollständigkeitshalber möchten wir an dieser Stelle auch anmerken, dass wir das Einlesen von E-Rechnungen als PACS Eingangsrechnungen in unsere Roadmap bereits mit aufgenommen haben.