Wenn Projektzeiten nicht vollständig an den Kunden weiterberechnet werden sollen, kann je Position vermerkt werden, wieviel tatsächlich verrechenbar ist. Die von den Mitarbeitern erfassten Projektzeiten können von den tatsächlich an den Kunden abgerechneten und im Tätigkeitsnachweis gelisteten Zeiten abweichen. Die Ursachen dafür sind vielfältig, bspw. ein gut verkauftes Projektbudget oder der Einsatz erfahrener Berater/Ingenieure, aber auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter oder die Sensibilität des Kunden hinsichtlich einzelner Themen.
Verrechenbare und nicht verrechenbare Leistungen
Die Qualifizierung jeder einzelnen Leistung als verrechenbar bzw. nicht verrechenbar ist in der Grundkonzeption des PACS Projektcontrolling Systems lange schon tief verankert. Bisher war es aber nur möglich, eine erfasste Leistung entweder als komplett verrechenbar oder als komplett nicht verrechenbar zu klassifizieren.
In der neuesten PACS Version gibt es nun auch die Möglichkeit, eine Leistung als teilweise verrechenbar anzugeben. Dazu kann bei jeder erfassten Zeitposition vermerkt werden, welche Menge davon verrechenbar ist (Spalte „Anz. VL“; VL bedeutet „Verrechenbare Leistung“). Der Wert ist frei definierbar, kann also über oder unter dem geleisteten Wert liegen.
Der verantwortliche Projektleiter kann so alle gebuchten Zeiten der Mitarbeiter auf seinen Projekten dahingehend einzeln durchgehen und ggf. für die Fakturierung ändern. Alle Positionen werden in einer tabellarischen, übersichtlichen Form dargestellt, als Einzelwerte und als Summenwerte pro Mitarbeiter oder insgesamt.
Vor dem Mitarbeiter verborgen
Für den Mitarbeiter selbst muss das wiederum nicht sichtbar sein. Das Arbeitszeitkonto berechnet sich nach wie vor auf Basis der von ihm erfassten geleisteten Zeiten. So wird es allen Beteiligten ermöglicht, die Daten entsprechend ihrer Aufgaben und Verantwortungen zu verwalten. Und es existiert gleichzeitig eine fundierte Basis für Faktura und Controlling.
Übrigens: die Trennung geleistet/davon verrechenbar ist nicht nur bei erfassten Zeiten möglich, sondern auch im Rahmen der Reisekostenabrechnung sowie bei Erfassung sonstiger (Fremd-)Leistungen.
Hier finden Sie eine Liste mit allen Neuerungen.