Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand & Sachbezugswerte
Was bleibt gleich, was ändert sich und was bedeutet das für die PACS Kunden? Am 15. November diesen Jahres hat das deutsche Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand für das Jahr 2020 bekannt gegeben.
Was ändert sich?
Wie in den Vorjahren gibt es eine Vielzahl von Änderungen bei Auslands-Spesensätzen. Neben einer Reihe eher exotischer Ziele betrifft dies auch die Spesensätze für einige europäische Destinationen, u.a. für die Niederlande, die Ukraine, Kroatien und die Türkei. Kommt der Arbeitnehmer nicht selbst für seine Verpflegung auf, sondern wird vom Arbeitgeber versorgt, müssen die Spesensätze entsprechend gekürzt werden. Dabei werden standardmäßig für ein Frühstück 20% und für ein Abend- oder Mittagessen 40% des Tages-Höchstsatzes abgezogen. Allerdings besteht die Möglichkeit, hier wahlweise die Sachbezugswerte als Abzugsbeträge anzusetzen. Und diese ändern sich ab 2020 auf 1,80 EUR für ein Frühstück und 3,40 EUR für ein Mittag- oder Abendessen. So wurde es in der Bundesratssitzung vom 8. November 2019 im Rahmen der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) beschlossen.
Darüber hinaus ändern sich erstmals seit 2014 auch die Spesensätze für das Inland. Die „kleine Pauschale“ (bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden sowie für An- und Abreisetag) wird erhöht von 12 auf 14 EUR und die „große Pauschale“ (bei ganztägiger Abwesenheit von 00:00 bis 24:00 Uhr) steigt von 24 auf 28 EUR.
Was bedeutet dies für PACS Kunden?
Die PACS Software unterstützt Sie im Rahmen der Reisekostenerfassung, indem sie die jeweils gültigen Spesensätze automatisch ermittelt. Damit dies auch im Jahr 2020 möglich ist, müssen die neuen Spesensätze in das PACS System eingespielt werden.
Als PACS Cloud-Kunde brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern, wir haben die Arbeit bereits für Sie erledigt.
Unsere in Deutschland ansässigen Kunden mit einem PACS Service- und Supportvertrag haben in den letzten Wochen bereits eine Email mit den neuen Spesensätzen für 2020 erhalten. Wer statt der Standard-Abzüge die Sachbezugswerte ansetzt, hat eine entsprechend modifizierte Variante der Importdatei erhalten. Wenn Sie einen Service- und Supportvertrag haben, müssen Sie lediglich die Datei entsprechend der in der Email enthaltenen Erläuterung in die PACS Datenbank einspielen.
Unsere Kunden ohne Service- und Supportvertrag können die Importdatei bei Bedarf jederzeit anfordern. Schreiben Sie hierzu einfach eine formlose Email an support@pacs-software.com
In Österreich gibt es eine der deutschen Regelung ähnliche Regelung, die sog. Tagesgelder. Anders als in Deutschland wurden seitens der Finanzbehörden jedoch bislang keine neuen Sätze für 2020 veröffentlicht. Insofern ist nunmehr davon auszugehen, dass die bereits seit 2002 geltenden Sätze auch für das nächste Jahr unverändert fortgelten werden. Unsere österreichischen Kunden müssen daher lediglich die Gültigkeit der aktuellen Regelung von 31.12.2019 auf 31.12.2020 verlängern. Dies machen Sie in der PACS System-Konfiguration unter Zeiten + Kosten -> Verpflegungsmehraufwand.
Für PACS Kunden mit Sitz in einem anderen Land haben Spesensätze bislang keine Relevanz, somit sind hier auch keine entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Quellen & weiterführende Links
- Auslandssätze DE: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2019-11-15-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Inlandssätze DE: https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand#Verpflegungspauschalen_f%C3%BCr_Dienstreisen_im_Inland
- Sachbezugswerte DE: https://www.lohn-info.de/sachbezugswerte_2020.html
- Tagesgelder AT: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/entgelt/dienstreise/auslandsdienstreise/Seite.350200.html